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Die Marktüberwachung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ist nicht ausschließlich auf den Schutz von Gesundheit und Sicherheit gerichtet, sondern gilt auch für die Durchsetzung von Unionsrecht, mit dem andere öffentliche Interessen gewahrt werden sollen, darunter die Energieeffizienz. Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission „20 Maßnahmen für sichere und regelkonforme Produkte für Europa: ein mehrjähriger Aktionsplan zur Überwachung von Produkten in der EU“ vom 13. Februar 2013 wurde die allgemeine Risikobewertungsmethode der Union aktualisiert, sodass sie alle Risiken abdeckt, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Energieverbrauchskennzeichnung.
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ergänzt und stärkt den bestehenden Rahmen für die Marktüberwachung der von den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union…
Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der EU…
Die Marktüberwachungsmechanismen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die…
Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der Union…
Zur Gewährleistung einer gleichwertigen und einheitlichen Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollten die Mitgliedstaaten eine wirksame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.