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Eine kohärente und kostenwirksame Marktüberwachung in der gesamten Union erfordert auch eine gut strukturierte, umfassende Archivierung und einen entsprechenden Austausch aller einschlägigen Informationen über nationale Tätigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, die auch einen Hinweis auf die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Meldungen enthalten. Die von der Kommission eingerichtete Datenbank „Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung“ (Information and Communication System on Market Surveillance — ICSMS) ist gut geeignet, um eine vollständige Datenbank für Marktüberwachungsinformationen aufzubauen; ihre Nutzung sollte daher nachdrücklich gefördert werden.
Die Kommission entwickelt ein Informations- und Kommunikationssystem für die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Informationen in strukturierter Form zu…
Die Kommission ergreift alle erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Schnittstelle zwischen dem in Artikel 27 Absatz 3 genannten gemeinsamen sicheren…
Zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sollte ein effizienter, zügiger und fehlerfreier Informationsaustausch stattfinden. Einige bestehende…
Generell sollte ICSMS dem Austausch von Informationen dienen, die als für andere Marktüberwachungsbehörden hilfreich erachtet werden. Hierzu könnten unter…
Für Marktüberwachungsbehörden ist es wichtig, über Personenschäden, die durch nicht konforme Produkte verursacht werden, informiert zu werden. In ICSMS sollten…
In diesem Zusammenhang sollte zwecks Sammlung von Informationen über die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ICSMS…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.