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Um den Vorschriften von IFRS 9 Rechnung zu tragen, wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1443 geändert. Die Änderungen umfassen unter anderem Änderungen der Meldebögen und Hinweise für die Meldung von aufsichtlichen Finanzinformationen.
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission wurde kürzlich geändert, was zu Änderungen der Meldebögen und der Hinweise für die Meldung…
Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) verlangt von den beaufsichtigten Unternehmen die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen, die in der…
Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) schreibt beaufsichtigten Unternehmen die Meldung von aufsichtlichen Finanzinformationen, die in der…
Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) muss an den geänderten Rechnungslegungsrahmen und an die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1443 angepasst werden. Ferner…
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission werden einheitliche Anforderungen für aufsichtliche Meldungen festgelegt.
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 werden einheitliche Anforderungen im Hinblick auf aufsichtliche Meldungen für die unter die Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.