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Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen fest, die von den beaufsichtigten Unternehmen an die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) zu übermitteln sind.
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Die Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen wird im Beschluss EZB/2014/29 der Europäischen…
Im Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) sind Verfahren für die Übermittlung der Daten an die EZB festgelegt, die den nationalen…
Um die Übermittlung aufsichtlicher Finanzinformationen durch die NCAs an die EZB mit den Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2023/1681 (EZB/2023/18) in Einklang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.