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Ist ein nationaler Rechnungslegungsrahmen nicht mit internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards — IFRS) kompatibel, so kann die Europäische Zentralbank (EZB) gemäß Verordnung (EU) 2017/1538 beschließen, auf Verlangen einer NCA ab dem 1. Januar 2019 diese Verordnung auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen anzuwenden, die einem auf Richtlinie 86/635/EWG des Rates gestützten nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen und im Mitgliedstaat dieser NCA niedergelassen sind.
5. Sofern ein nationaler Rechnungslegungsrahmen nicht mit den IFRS kompatibel ist, kann die EZB ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen auf Antrag einer NCA…
Aufgrund der von den NCAs bis zum 27. Juli 2017 bei der EZB eingereichten Anträge und der von der EZB vorgenommenen Beurteilung der nationalen…
Verordnung (EU) 2017/1538 ist ab dem 1. Januar 2019 auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen anzuwenden, die einem auf Richtlinie 86/635/EWG gestützten…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Gemäß Artikel 99 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist bei Kreditinstituten, die auf die Richtlinie 86/635/EWG des Rates gestützte nationale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.