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Aufgrund der von den NCAs bis zum 27. Juli 2017 bei der EZB eingereichten Anträge und der von der EZB vorgenommenen Beurteilung der nationalen Rechnungslegungsrahmen hat die EZB beschlossen, die Verordnung (EU) 2017/1538 ab dem 1. Januar 2019 auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen anzuwenden, die in bestimmten Mitgliedstaaten niedergelassen sind.
Ist ein nationaler Rechnungslegungsrahmen nicht mit internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards — IFRS) kompatibel,…
5. Sofern ein nationaler Rechnungslegungsrahmen nicht mit den IFRS kompatibel ist, kann die EZB ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen auf Antrag einer NCA…
Verordnung (EU) 2017/1538 ist ab dem 1. Januar 2019 auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen anzuwenden, die einem auf Richtlinie 86/635/EWG gestützten…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Abweichend von der in Artikel 47 Absätze 1 bis 3 vorgesehenen Dreijahresregel und im Falle außerordentlicher Umstände, einschließlich solcher im Sinne von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.