Erwägungsgrund 3 32017R1563
Blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen stoßen noch immer auf viele Hindernisse beim Zugang zu Büchern und anderem gedruckten Material, die urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind. Die Notwendigkeit, mehr Werke und sonstige Schutzgegenstände in barrierefreien Formaten für diese Personen verfügbar zu machen und ihren Verkehr und ihre Verbreitung spürbar zu verbessern, ist auf internationaler Ebene anerkannt worden.