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Die Mitglieder des Kollegiums, der Verwaltungsdirektor und das Personal der EUStA, die abgeordneten nationalen Sachverständigen und sonstige Personen, die der EUStA zur Verfügung gestellt, aber nicht bei ihr beschäftigt sind, sowie die Delegierten Europäischen Staatsanwälte unterliegen gemäß den Unionsvorschriften der Geheimhaltungspflicht in Bezug auf alle Informationen, über die die EUStA verfügt.
Sonstige Personen, die auf nationaler Ebene an der Wahrnehmung der Aufgaben der EUStA mitwirken oder Unterstützung dafür leisten, unterliegen der Geheimhaltungspflicht nach Maßgabe des anwendbaren nationalen Rechts.
Die Geheimhaltungspflicht besteht für die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt oder Dienstverhältnis und nach der Beendigung der Tätigkeit weiter.
Die Geheimhaltungspflicht gilt gemäß dem geltenden nationalen Recht oder dem Unionsrecht für alle Informationen, die die EUStA erhält, es sei denn, die betreffenden Informationen sind bereits rechtmäßig bekannt gegeben worden.
Die unter der Aufsicht der EUStA durchgeführten Ermittlungen sind durch die geltenden Unionsvorschriften über das Berufsgeheimnis geschützt. Personen, die auf nationaler Ebene an der Wahrnehmung der Aufgaben der EUStA mitwirken oder Unterstützung dafür leisten, sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses nach Maßgabe des geltenden nationalen Rechts verpflichtet.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Anforderungen an das Berufsgeheimnis in Bezug auf die folgenden Personen, Behörden und Stellen verbindlich sind und…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass alle Personen, die für die zuständigen Behörden tätig sind oder waren, sowie die von diesen Behörden beauftragten…
Mitglieder des Rates der Aufseher und alle Mitglieder des Personals der Behörde, einschließlich der von den Mitgliedstaaten vorübergehend abgeordneten Beamten…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihre Bediensteten und andere ihrer Aufsicht unterstehende Personen stellen im Einklang mit den geltenden Bestimmungen…
Die Einrichtungen der Union und das CERT-EU kommen der Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gemäß Artikel 339 AEUV oder gleichwertigen geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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