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Wenn die EUStA entscheidet, gemäß dieser Verordnung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder ihr Evokationsrecht auszuüben, legt der betraute Europäische Delegierte Staatsanwalt eine Verfahrensakte an. Die Verfahrensakte muss alle dem Delegierten Europäischen Staatsanwalt zur Verfügung stehenden Informationen und Beweismittel enthalten, die das Ermittlungs- oder Strafverfolgungsverfahren der EUStA betreffen. Mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werden die Informationen aus dem in Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe a genannten Register Teil der Verfahrensakte.
Die Verfahrensakte wird von dem betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalt nach dem Recht seines Mitgliedstaats geführt. Die Geschäftsordnung der EUStA kann Vorschriften über die Organisation und Führung der Verfahrensakten enthalten, soweit dies zur Sicherstellung der Funktion der Europäischen Staatsanwaltschaft als einheitliche Behörde erforderlich ist. Der Zugang zur Verfahrensakte für Verdächtige und Beschuldigte sowie für andere an dem Verfahren beteiligte Personen wird von dem betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalt nach dem Recht des Mitgliedstaats dieses Staatsanwalts gewährt.
Das Fallbearbeitungssystem der EUStA muss alle Informationen und Beweismittel aus der Verfahrensakte, die elektronisch gespeichert werden können, enthalten, damit die zentrale Dienststelle ihre Aufgaben gemäß dieser Verordnung wahrnehmen kann. Der betraute Delegierte Europäische Staatsanwalt gewährleistet, dass der Inhalt der Informationen im Fallbearbeitungssystem jederzeit dem der Verfahrensakte entspricht; insbesondere müssen bei jeder Löschung oder Berichtigung operativer personenbezogener Daten in der Verfahrensakte die entsprechenden Daten auch im Fallbearbeitungssystem gelöscht oder berichtigt werden.
Die Arbeit der EUStA sollte grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Die EUStA sollte ein Fallbearbeitungssystem einrichten, führen und verwalten. Zu den…
Hat die Europäische Staatsanwaltschaft gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder gemäß Artikel 27 Absatz…
Der Europäische Generalstaatsanwalt, die Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts, andere Europäische Staatsanwälte und die Delegierten Europäischen…
Delegierte Europäische Staatsanwälte können — unter den gleichen Bedingungen, wie sie nach nationalem Recht in vergleichbaren Fällen gelten — sachdienliche…
Der mit einem Verfahren betraute Delegierte Europäische Staatsanwalt kann im Einklang mit dieser Verordnung und dem nationalen Recht die Ermittlungsmaßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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