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Die Arbeit der EUStA sollte grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Die EUStA sollte ein Fallbearbeitungssystem einrichten, führen und verwalten. Zu den Informationen im Fallbearbeitungssystem sollten Informationen über etwaige Straftaten, die in die Zuständigkeit der EUStA fallen, sowie Informationen aus den Verfahrensakten gehören, auch wenn sie abgeschlossen sind. Die EUStA sollte bei der Einrichtung des Fallbearbeitungssystems gewährleisten, dass die EUStA durch das System als einheitliche Dienststelle fungieren kann, bei der die von den Delegierten Europäischen Staatsanwälten geführten Verfahrensakten der zentralen Dienststelle für die Ausübung ihrer Entscheidungs-, Überwachungs- und Leitungs- und Aufsichtsaufgaben zur Verfügung stehen.
Das Fallbearbeitungssystem der EUStA muss alle Informationen und Beweismittel aus der Verfahrensakte, die elektronisch gespeichert werden können, enthalten,…
Die EUStA richtet ein Fallbearbeitungssystem ein, das gemäß den Vorschriften dieser Verordnung und der Geschäftsordnung der EUStA geführt und verwaltet wird.
Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie die nationalen Behörden sollten der EUStA unverzüglich Informationen über Straftaten mitteilen,…
Die Organisationsstruktur der EUStA sollte eine schnelle und effiziente Entscheidungsfindung in Bezug auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen und von…
Um die Kohärenz ihres Handelns und damit einen einheitlichen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, sollte die EUStA darüber hinaus…
Die EUStA sollte in ihre Zuständigkeit fallende sachdienliche Informationen einholen können, die in Datenbanken und Registern der Organe, Einrichtungen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.