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Die EUStA und Eurojust sollten Partner werden und bei operativen Angelegenheiten gemäß ihren jeweiligen Aufgabenbereichen zusammenarbeiten. Eine derartige Zusammenarbeit kann Ermittlungen der EUStA betreffen, bei denen ein Informationsaustausch oder die Koordinierung von Ermittlungsmaßnahmen in Fällen, die in die Zuständigkeit von Eurojust fallen, als erforderlich oder angemessen erachtet werden. Beantragt die EUStA eine derartige Zusammenarbeit mit Eurojust, sollte sie sich mit dem nationalen Eurojust-Mitglied des Mitgliedstaats in Verbindung setzen, dessen Delegierter Europäischer Staatsanwalt den Fall bearbeitet. An der operativen Zusammenarbeit können außerdem Drittländer beteiligt sein, die ein Kooperationsabkommen mit Eurojust geschlossen haben.
Die EUStA kann die Unterstützung und Ressourcen der Verwaltung von Eurojust in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck kann Eurojust für die EUStA Dienstleistungen von…
arbeitet in seinem Zuständigkeitsbereich eng mit der EUStA zusammen;
Da die EUStA im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit errichtet wird, muss die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EUStA und Eurojust in Bezug auf…
Soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, sollte Eurojust Kooperationsbeziehungen zu anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der…
Die EUStA kann die Unterstützung und Ressourcen der Verwaltung von Eurojust in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck kann Eurojust für die EUStA Dienstleistungen von…
Seine operativen Aufgaben in Bezug auf konkrete Kriminalfälle sollte Eurojust auf Ersuchen der zuständigen Behörden oder aus eigener Initiative entweder durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.