Erwägungsgrund 3 32017R1939
Sowohl die Union als auch ihre Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die finanziellen Interessen der Union vor Straftaten zu schützen, die jedes Jahr einen beträchtlichen finanziellen Schaden verursachen. Diese Straftaten werden jedoch von den nationalen Behörden der Strafjustiz derzeit nicht immer in ausreichendem Maße untersucht und strafrechtlich verfolgt.