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Die EUStA sollte es den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie anderen Geschädigten ermöglichen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu kann das Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen zählen, insbesondere zur Verhinderung eines andauernden Fehlverhaltens oder zum Schutz der Union vor Rufschädigung oder um ihnen das Auftreten als Zivilkläger in Verfahren gemäß nationalem Recht zu ermöglichen. Der Informationsaustausch sollte in einer Weise erfolgen, die uneingeschränkt die Unabhängigkeit der EUStA wahrt, und nur so weit, wie dies möglich ist, ohne dass die ordnungsgemäße Durchführung und Vertraulichkeit der Untersuchungen gefährdet sind.
Die Einhaltung dieser Mitteilungspflicht ist für das einwandfreie Funktionieren der EUStA unerlässlich und sollte weit ausgelegt werden, um zu gewährleisten,…
entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen, wie Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union. Die EUStA kann den Organen,…
Da der EUStA Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse zu übertragen sind, sollte ihre Unabhängigkeit und ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Organen der…
Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie die nationalen Behörden sollten der EUStA unverzüglich Informationen über Straftaten mitteilen,…
Die EUStA setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen…
Um die Kohärenz ihres Handelns und damit einen einheitlichen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, sollte die EUStA darüber hinaus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.