Erwägungsgrund 17 32017R1939
Die EUStA sollte im Interesse der Union insgesamt handeln und Weisungen von Personen außerhalb der EUStA weder einholen noch entgegennehmen.
Die EUStA sollte im Interesse der Union insgesamt handeln und Weisungen von Personen außerhalb der EUStA weder einholen noch entgegennehmen.