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Um in vollem Umfang ihre Verpflichtung zu erfüllen, die EUStA in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht auf eine in deren Zuständigkeit fallende Straftat besteht, sollten die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union die bestehenden Meldeverfahren einhalten und über effiziente Mechanismen für eine erste Bewertung der ihnen gegenüber geäußerten Behauptungen verfügen. Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union können zu diesem Zweck das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Anspruch nehmen.
Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie die nationalen Behörden sollten der EUStA unverzüglich Informationen über Straftaten mitteilen,…
Soweit dies nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgesehen ist, sollten die zuständigen Behörden Fälle oder relevante Informationen über Verstöße an die…
Die nationalen Behörden sollten die EUStA unverzüglich über Handlungen unterrichten, die eine in die Zuständigkeit der EUStA fallende Straftat darstellen…
Insbesondere für die Durchführung von Zwangsmaßnahmen sollte die EUStA die nationalen Behörden einschließlich der Polizeibehörden in Anspruch nehmen. Nach dem…
Die Einhaltung dieser Mitteilungspflicht ist für das einwandfreie Funktionieren der EUStA unerlässlich und sollte weit ausgelegt werden, um zu gewährleisten,…
In den in Artikel 1 genannten Bereichen übermitteln die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen dem Amt unverzüglich alle Informationen über etwaige Fälle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.