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Die EUStA sollte zur Ausübung ihrer Zuständigkeit berechtigt sein, wenn Straftaten untrennbar miteinander verbunden sind und der Schwerpunkt gemessen an der Schwere der betreffenden Straftat, wie sie sich in der Höchststrafe widerspiegelt, die verhängt werden könnte, auf der Straftat zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union liegt.
Bei untrennbar miteinander verbundenen Straftaten sollte die EUStA jedoch auch dann zur Ausübung ihrer Zuständigkeit berechtigt sein, wenn der Schwerpunkt…
Kann die EUStA ihre Zuständigkeit in einem bestimmten Fall nicht ausüben, da Grund zu der Annahme besteht, dass der den finanziellen Interessen der Union…
Der AEUV sieht vor, dass der sachliche Zuständigkeitsbereich der EUStA auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union gemäß dieser Verordnung…
Die Zuständigkeit der EUStA für Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union sollte in der Regel Vorrang vor nationalen…
Da die EUStA im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit errichtet wird, muss die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EUStA und Eurojust in Bezug auf…
Die EUStA sollte ihre Zuständigkeit so umfassend wie möglich ausüben, damit sich ihre Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen auf außerhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.