Erwägungsgrund 22 32017R1939
Um die Kohärenz ihres Handelns und damit einen einheitlichen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, sollte die EUStA darüber hinaus durch ihre Organisationsstruktur und ihren internen Entscheidungsprozess der zentralen Dienststelle ermöglichen, alle Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die von den Delegierten Europäischen Staatsanwälten durchgeführt werden, zu überwachen, zu leiten und zu beaufsichtigen.