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In der Regel sollte gegen einen Verdächtigen oder Beschuldigten nur ein einziges Ermittlungs- oder Strafverfolgungsverfahren der EUStA laufen, damit die Rechte des Verdächtigen bzw. des Beschuldigten am besten gewahrt werden. Wurde eine Straftat von mehreren Personen begangen, so sollte die EUStA grundsätzlich nur ein Verfahren einleiten und die Ermittlungen gegen alle Verdächtigen oder Beschuldigten verbunden durchführen.
Die Tätigkeiten der EUStA werden in vollem Einklang mit den in der Charta verankerten Rechten Verdächtiger und Beschuldigter, einschließlich des Rechts auf ein…
Unter Berücksichtigung des Legalitätsprinzips sollten die Ermittlungen der EUStA in der Regel zur Strafverfolgung vor den zuständigen nationalen Gerichten…
Die Organisationsstruktur der EUStA sollte eine schnelle und effiziente Entscheidungsfindung in Bezug auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen und von…
Die EUStA sollte sich bei ihren Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen von den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Unparteilichkeit und der Fairness…
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union wirksam zu bekämpfen, sollte die Ermittlungs- und…
Die nationalen Rechtsordnungen sehen verschiedene Arten von vereinfachten Strafverfolgungsverfahren vor, bei denen ein Gericht einbezogen werden kann oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.