Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgenannten Maßnahme abzumildern, könnten lediglich begrenzte Fischereien mit bestimmtem Fanggerät zugelassen werden, wobei eine zweimonatige Schließung der Fischerei zum Schutz der Laicherbestände vorgesehen werden sollte. Auch wenn bestimmte Beifänge mit anderen Fanggeräten möglicherweise unvermeidbar sind, ist der Zustand des Bestands jedoch so bedenklich, dass eine Anlandung aller Beifänge nicht erlaubt werden kann, und jegliche Begegnungen mit dem Bestand sollten vermieden werden. Außerdem werden weitere Einschränkungen der Freizeitfischerei erforderlich sein, wobei während des gesamten Jahres ausschließlich die Fischerei nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) erlaubt ist. In Anbetracht des ICES-Gutachtens, das auf eine weitere Verringerung des fischereilichen Drucks auf den Bestand von Wolfsbarsch im Golf von Biskaya abstellt, sollte auch eine niedrigere tägliche Fangbegrenzung für die Freizeitfischerei in diesem Gebiet festgesetzt werden.
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von…
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2017 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von…
Vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2018 ist die Befischung von Wolfsbarsch in den ICES-Divisionen 4b, 4c, 7a bis 7k ausschließlich nach dem Prinzip…
Gemäß wissenschaftlichen Gutachten sind die Bestände von Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) in der Keltischen See, im Ärmelkanal, in der Irischen See und in der…
Es sollten weitere Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Eine Verlängerung der derzeit geltenden Schonzeit von sechs Wochen um weitere zwei Wochen würde zu einem…
Gemäß wissenschaftlichen Gutachten sind die Bestände von Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) in der Keltischen See, im Ärmelkanal, in der Irischen See und in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.