Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in dem Registrierungsantrag enthaltenen und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (im Folgenden „ESMA“) zur Verfügung gestellten Informationen sollten bei der Organisierung und Durchführung von vergleichenden Analysen nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 und ausschließlich im Rahmen der Richtlinie 2011/61/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1095/2010, einschließlich der Vorschriften über die Sammlung von Informationen, verwendet werden. Dies sollte in keiner Weise das Ergebnis der bevorstehenden Überprüfungen der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 und der Richtlinie 2011/61/EU durch den Gesetzgeber vorwegnehmen.
Absatz 1 steht dem nicht entgegen, dass die zuständigen Behörden im Einklang mit dieser Richtlinie, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Verordnung (EU)…
Die die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates gegründete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und…
In der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 werden die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische…
Die ESMA sollte Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Vorlage bei der Kommission ausarbeiten können. Diese Standards sollten die gemäß den Verordnungen…
Mit Blick auf die Harmonisierung der Aufsichtsnormen und -praktiken in der Union sollte die durch Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.