Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates
Mit den Rechtsvorschriften der Union sollten lediglich die ICCAT-Empfehlungen durchgeführt werden, damit für Fischer der Union und für Fischer aus Drittländern die gleichen Bedingungen gelten und die Vorschriften für alle akzeptabel sind.
Erwägungsgrund 10 32017R2107Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen