Erwägungsgrund 12 32017R2196
Am 20. Juli 2015 hat die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (die „Agentur“) die Annahme der Leitlinie über den Ausgleich im Elektrizitätssystem durch die Kommission vorbehaltlich der in der Empfehlung Nr. 3/2015 der Agentur festgelegten Anforderungen empfohlen.