Erwägungsgrund 9 32017R2196
Die ÜNB sollten sicherstellen, dass Energietransaktionen im Not-, Blackout- oder Netzwiederaufbau-Zustand weitergeführt werden, und Marktaktivitäten sowie die damit verbundenen Verfahren nur dann aussetzen, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Es sollten klare, objektive und harmonisierte Bedingungen festgelegt werden, unter denen Energietransaktionen ausgesetzt und anschließend wieder aufgenommen werden können.