Erwägungsgrund 6 32017R2196
Es ist daher erforderlich, harmonisierte Bestimmungen für technische und organisatorische Maßnahmen festzulegen, um die Ausbreitung oder Verstärkung eines Störfalls in einem nationalen Netz und das Übergreifen von Störungen oder Blackout-Zuständen auf andere Netze zu verhindern. Zudem sind harmonisierte Verfahren festzulegen, die die ÜNB anwenden sollten, um das Netz nach der Ausbreitung einer Störung oder eines Blackout-Zustands in den Warn- oder Normalzustand zurückzuführen.