Erwägungsgrund 13 32017R2196
Neben den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1485 bedarf es spezifischer Vorgaben, um den Informationsaustausch und die Kommunikation im Not-, Blackout- oder Netzwiederaufbau-Zustand sowie die Verfügbarkeit der für den Netzbetrieb und -wiederaufbau wesentlichen IT-Systeme und Anlagen zu gewährleisten.