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Mithilfe der Haushaltsdisziplin wird sichergestellt, dass beim Haushalt des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) die jeweiligen jährlichen Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens eingehalten werden, und die Reserve für Krisen im landwirtschaftlichen Sektor gebildet. Angesichts des technischen Charakters der Festlegung des Anpassungssatzes für die Direktzahlungen und dessen inhärenten Verknüpfungen mit dem Voranschlag der Ausgaben im Haushaltsplanentwurf der Kommission sollte die Festsetzung des Anpassungssatzes vereinfacht werden, indem die Kommission befugt wird, ihn nach dem Beratungsverfahren zu beschließen.
Die Haushaltsdisziplin erfordert auch, dass die jährliche Obergrenze für die aus dem EGFL finanzierten Ausgaben unter allen Umständen und in allen Phasen des…
Im Rahmen der Haushaltsdisziplin muss für die vom EGFL finanzierten Ausgaben eine jährliche Obergrenze festgesetzt werden, wobei die im mehrjährigen…
Die Kommission muss über entsprechende Kassenmittel verfügen, damit sie den Bestimmungen für Zahlungen, die sich hauptsächlich auf die ersten Monate des…
Die Kommission sollte zu jeder Zeit über entsprechende Kassenmittel verfügen, um dem Zahlungsbedarf, der sich aus der Ausführung des Haushaltsplans,…
Um dem Agrarsektor bei größeren Krisen, die sich auf die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken, zusätzliche Unterstützung zu…
Damit dem Agrarsektor bei größeren Krisen, die sich auf Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken, eine Unterstützung gewährt werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.