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Um für mehr Flexibilität bei der fakultativen gekoppelten Stützung zu sorgen, sollte es den Mitgliedstaaten mit Wirkung ab dem Antragsjahr 2019 gestattet sein, ihre Förderbeschlüsse jährlich zu überprüfen.
Damit die Mitgliedstaaten die Unterstützung im Rahmen der GAP an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen können, sollten sie ausreichend Gelegenheit erhalten,…
Um für mehr Klarheit hinsichtlich der Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten zu sorgen, was den die Erzeugung beschränkenden Charakter einer fakultativen…
Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 konnten die Mitgliedstaaten beschließen, einen bestimmten Prozentsatz ihrer nationalen Obergrenze für die besondere…
Um ein Höchstmaß an Kohärenz zwischen Unionsregelungen zu gewährleisten, die auf Sektoren abstellen, die in bestimmten Jahren durch strukturelle…
Die Mitgliedstaaten bewerten mindestens alle fünf Jahre die Wirksamkeit ihrer Förderregelungen für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen und deren wichtigste…
In Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Beschlüsse gemäß diesem Absatz mit Wirkung ab dem Kalenderjahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.