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Wenn der begründete Verdacht auf einen weitverbreiteten Verstoß besteht, sollten die von diesem Verstoß betroffenen zuständigen Behörden einvernehmlich eine koordinierte Aktion einleiten. Um festzustellen, welche zuständigen Behörden von einem weitverbreiteten Verstoß betroffen sind, sollten sämtliche relevanten Aspekte des Verstoßes berücksichtigt werden, insbesondere der Geschäfts- oder Wohnsitz des Unternehmers, der Standort der Vermögenswerte des Unternehmers, der Standort der Verbraucher, die durch den mutmaßlichen Verstoß geschädigt wurden, und der Standort der Verkaufsstellen des Unternehmers, d. h. Geschäfte und Internetseiten.
Besteht ein begründeter Verdacht auf einen weitverbreiteten Verstoß, so leiten die von dem Verstoß betroffenen zuständigen Behörden eine koordinierte Aktion…
Die betroffenen zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen ergreifen, um die Einzelheiten eines weitverbreiteten Verstoßes oder eines…
Die von dem weitverbreiteten Verstoß oder dem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension betroffenen zuständigen Behörden, die an einer koordinierten Aktion…
Die betroffenen zuständigen Behörden sollten im Rahmen ihrer Zuständigkeit die erforderlichen Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. Allerdings…
Die betroffenen zuständigen Behörden sollten ihre Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen einer koordinierten Aktion abstimmen, um wirksam gegen den…
Die Beteiligung jeder zuständigen Behörde an einer koordinierten Aktion, insbesondere an den Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen, die eine zuständige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.