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Die Einbeziehung Dritter bei der Prüfung, ob eine Verbriefung den STS-Anforderungen entspricht, könnte für die Anleger, Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften nützlich sein und könnte auf dem Markt für STS-Verbriefungen vertrauensbildend wirken. Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften könnten zur Bewertung der Frage, ob ihre Verbriefung die STS-Kriterien erfüllt, auch die Dienste eines gemäß dieser Verordnung zugelassenen Dritten in Anspruch nehmen. Diese Dritten sollten von einer zuständigen Behörde zugelassen werden müssen. Aus der Mitteilung an die ESMA und der anschließenden Veröffentlichung auf der Website der ESMA sollte hervorgehen, ob die Erfüllung der STS-Kriterien von einem zugelassenen Dritten bestätigt wurde. Allerdings ist es unerlässlich, dass die Anleger sich ihr eigenes Urteil bilden, für ihre Anlageentscheidungen die Verantwortung übernehmen und sich nicht mechanistisch auf solche Dritte verlassen. Die Einbeziehung eines Dritten sollte in keiner Weise dazu führen, dass Originatoren, Sponsoren und institutionelle Anleger von ihrer letztlichen rechtlichen Verantwortung, eine Verbriefungstransaktion als STS-Verbriefung zu melden und zu behandeln, entbunden werden.
Sofern Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften für ihre Verbriefungen die STS-Bezeichnung verwenden wollen, sollte den Anlegern, den…
Der Originator, der Sponsor oder die Verbriefungszweckgesellschaft können die Dienste eines gemäß Artikel 28 zugelassenen Dritten in Anspruch nehmen, um zu…
Erfüllt eine Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr, so sollten Originator und Sponsor unverzüglich die ESMA und die jeweils zuständige Behörde hierüber…
Für im Januar 2019 ausstehende Verbriefungspositionen sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften die „STS“-Bezeichnung verwenden…
Um die Verfahren für Anleger, Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften zu erleichtern, sollte der Kommission gleichfalls die Befugnis…
Die Anleger sollten bei ihren Anlagen ihre eigenständigen, den jeweiligen Risiken angemessenen Sorgfaltspflichten wahrnehmen, sich dabei aber auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.