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Die Union hat den Internationalen Aktionsplan der FAO aus dem Jahr 2001 zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (FAO-Aktionsplan) angenommen. Im FAO-Aktionsplan und in den im Jahr 2014 angenommenen Freiwilligen Leitlinien der FAO für die Leistungen von Flaggenstaaten ist festgelegt, dass der Flaggenstaat dafür verantwortlich ist, die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresschätze und der marinen Ökosysteme zu gewährleisten. Der FAO-Aktionsplan sieht vor, dass ein Flaggenstaat Schiffen unter seiner Flagge Genehmigungen für den Fischfang in Gewässern außerhalb seiner Hoheit oder Gerichtsbarkeit erteilen sollte. In den Freiwilligen Leitlinien wird zudem empfohlen, dass sowohl der Flaggenstaat als auch der Küstenstaat eine Genehmigung erteilen, wenn die Fischereitätigkeiten im Rahmen eines Fischereiabkommens oder auch außerhalb eines solchen Abkommens ausgeübt werden. Beide sollten sich vergewissert haben, dass die entsprechenden Tätigkeiten die Nachhaltigkeit der Bestände in den Gewässern des Küstenstaats nicht gefährden.
Auf einen mit Gründen versehenen Antrag der Kommission hin ergreift ein Flaggenmitgliedstaat die geeigneten Maßnahmen im Sinne von Absatz 4 im Falle von…
In Drittlandgewässern dürfen Fischereifahrzeuge der Union entweder im Rahmen von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei, die zwischen der Union…
Die FAO hat im Jahr 2001 einen internationalen Aktionsplan zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten…
In der Resolution 61/105 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 8. Dezember 2006 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt,…
Sind die Bedingungen, auf deren Grundlage eine Fanggenehmigung erteilt wurde, erwiesenermaßen nicht mehr erfüllt, sollte der Flaggenmitgliedstaat die…
Im Jahr 2014 haben alle Mitglieder der FAO, einschließlich der Union und der mit der EU durch eine Partnerschaft verbundenen Entwicklungsländer, einstimmig die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.