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In Drittlandgewässern dürfen Fischereifahrzeuge der Union entweder im Rahmen von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei, die zwischen der Union und Drittländern geschlossen werden, oder — wenn kein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei besteht — im Rahmen direkter Fanggenehmigungen, die von Drittländern erteilt werden, Fischfang betreiben. In beiden Fällen sollten diese Tätigkeiten transparent und nachhaltig durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten können zulassen, dass die unter ihrer Flagge fahrenden Schiffe direkte Genehmigungen von Drittländern, die Küstenstaaten sind, nach bestimmten festgelegten Kriterien und unter Sicherstellung der Überwachung beantragen und erhalten. Die Fischereitätigkeit sollte zugelassen werden, wenn sich der betreffende Flaggenmitgliedstaat davon überzeugt hat, dass sie der Nachhaltigkeit nicht schaden wird, und die Kommission keine ordnungsgemäß begründeten Einwände erhebt. Dem Marktteilnehmer sollte gestattet werden, seine Fangtätigkeit erst nach Erhalt der Genehmigung durch den Flaggenmitgliedstaat und den Küstenstaat aufzunehmen.
Ein Flaggenmitgliedstaat darf nur dann eine Fanggenehmigung für Fischereitätigkeiten erteilen, die im Rahmen eines partnerschaftlichen Abkommens über…
Für die Zwecke des Artikels 10 Buchstabe d übermittelt ein Flaggenmitgliedstaat, der sich davon überzeugt hat, dass die Bedingungen nach Artikel 10 Buchstaben a…
kein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei oder Abkommen über den Tausch von Fangmöglichkeiten oder die gemeinsame Bewirtschaftung mit dem…
Die Kommission darf einem Fischereifahrzeug eines Drittlands nur dann eine Genehmigung für Fischereitätigkeiten in den Unionsgewässern erteilen, wenn
Die Fischereitätigkeiten dürfen erst aufgenommen werden, wenn sowohl der Flaggenmitgliedstaat als auch das Vereinigte Königreich eine Fanggenehmigung erteilt…
Fischereifahrzeuge der Union dürfen nur dann in den Gewässern des Drittlands, mit dem ein nachhaltiges partnerschaftliches Fischereiabkommen in Kraft ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.