Erwägungsgrund 5 32017R0355
Sind handelspolitische Schutzmaßnahmen erforderlich, so sollten sie gemäß der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates oder gegebenenfalls der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen werden.