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Die Referenzpreismethode wird von der nationalen Regulierungsbehörde gemäß Artikel 27 festgelegt oder genehmigt. Die anzuwendende Referenzpreismethode hängt von den Ergebnissen der regelmäßigen Konsultationen ab, die gemäß Artikel 26 von dem bzw. den Fernleitungsnetzbetreiber(n) oder von der nationalen Regulierungsbehörde — je nach Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde — durchgeführt werden.
Der Referenzpreis wird durch Anwendung der Referenzpreismethode ermittelt.
Auf alle Ein- und Ausspeisepunkte eines bestimmten Ein- und Ausspeisesystems wird vorbehaltlich der in den Artikeln 10 und 11 genannten Ausnahmen dieselbe Referenzpreismethode angewandt.
Anpassungen hinsichtlich der Anwendung der Referenzpreismethode auf alle Ein- und Ausspeisepunkte dürfen nur gemäß Artikel 9 oder infolge einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen erfolgen:
Benchmarking der nationalen Regulierungsbehörde, wobei die Referenzpreise an einem bestimmten Ein- oder Ausspeisepunkt so angepasst werden, dass die sich ergebenden Preise eine wettbewerbsfähige Höhe erreichen;
Angleichung durch den/die Fernleitungsnetzbetreiber oder durch die nationale Regulierungsbehörde — je nach Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde — mit dem Ziel, denselben Referenzpreis auf einige oder alle Punkte innerhalb einer homogenen Gruppe von Punkten anzuwenden;
Anpassung durch den/die Fernleitungsnetzbetreiber oder die nationale Regulierungsbehörde — je nach Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde — mit dem Ziel, die Referenzpreise an allen Einspeisepunkten und/oder allen Ausspeisepunkten entweder durch Multiplikation mit einer Konstanten oder durch Addition bzw. Subtraktion einer Konstanten zu ändern.
„Referenzpreismethode“ bezeichnet die Methode zur Berechnung von Referenzpreisen für denjenigen Teil der Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen, der durch…
Informationen zu den in der angewandten Referenzpreismethode verwendeten Parametern hinsichtlich der technischen Merkmale des Fernleitungsnetzes, wie z. B.:
auf der Grundlage des Referenzpreises, soweit der geschaffene virtuelle Kopplungspunkt in die angewandte Referenzpreismethode einbezogen werden kann;
Der vollständige oder teilweise Ausgleich des Regulierungskontos erfolgt gemäß der angewandten Referenzpreismethode und ggf. auch durch Anwendung der Gebühr…
der Referenzpreis innerhalb der Entgeltperiode aufgrund außergewöhnlicher Umstände, unter denen eine Nichtanpassung der Entgelthöhe den Betrieb des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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