Art. 22 32017R0460
Der Reservepreis für ein an einem virtuellen Kopplungspunkt angebotenes ungebündeltes Standardkapazitätsprodukt wird anhand einer der beiden folgenden Methoden berechnet:
auf der Grundlage des Referenzpreises, soweit der geschaffene virtuelle Kopplungspunkt in die angewandte Referenzpreismethode einbezogen werden kann;
als gewichteter Durchschnitt der Reservepreise, der auf der Grundlage der Referenzpreise für jeden Kopplungspunkt berechnet wird, der zu diesem virtuellen Kopplungspunkt beiträgt, falls der geschaffene virtuelle Kopplungspunkt nicht in die angewandte Referenzpreismethode einbezogen werden kann, wobei die folgende Formel angewandt wird:
Der Reservepreis für ein an einem virtuellen Kopplungspunkt angebotenes gebündeltes Standardkapazitätsprodukt wird gemäß Artikel 21 Absatz 1 berechnet.