Verordnung (EU) 2017/540 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 19/2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Nach der Unterzeichnung des Beitrittsprotokolls muss in Bezug auf Ecuador die wirksame Anwendung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen, wie im Übereinkommen vorgesehen, sichergestellt werden.
Erwägungsgrund 3 32017R0540
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