Verordnung (EU) 2017/540 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 19/2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Der Stabilisierungsmechanismus gilt seit 2013, und auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist der Eindruck entstanden, dass der Informationsfluss zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verbessert werden sollte, vor allem durch ein Frühwarnsystem, das aktiviert wird, wenn die Einfuhrmengen 80 % der Auslöseeinfuhrmengen erreichen.
Erwägungsgrund 6 32017R0540
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