Erwägungsgrund 2 32017R0762
Der Schwellenwert von 10000 EUR wurde mit Bezug auf den Schwellenwert in entsprechender Höhe festgesetzt, der in Artikel 317 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 vorgesehen war.
Der Schwellenwert von 10000 EUR wurde mit Bezug auf den Schwellenwert in entsprechender Höhe festgesetzt, der in Artikel 317 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 vorgesehen war.