Erwägungsgrund 4 32017R0762
Im Interesse der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit sollten bestimmte Verweise in der Verordnung (EU) Nr. 479/2013 aktualisiert werden.
Im Interesse der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit sollten bestimmte Verweise in der Verordnung (EU) Nr. 479/2013 aktualisiert werden.