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Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt 222 800 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
Die Mittelausstattung des Programms kann auch Ausgaben im Zusammenhang mit Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Bewertung abdecken, die für die Programmverwaltung und die Verwirklichung der Ziele erforderlich sind, insbesondere für Studien, Sachverständigentreffen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich institutioneller Kommunikation zu den politischen Prioritäten der Union, soweit sie mit dem übergeordneten Ziel dieser Verordnung in Verbindung stehen, Ausgaben im Zusammenhang mit IT-Netzen für Informationsverarbeitung und -austausch sowie alle sonstigen Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, die der Kommission für die Verwaltung des Programms entstehen. Die Ausgaben können auch die Kosten für andere unterstützende Tätigkeiten wie Qualitätskontrolle und Überwachung von Unterstützungsprojekten vor Ort decken.
Die jährlichen Mittel werden vom Europäischen Parlament und dem Rat in den Grenzen des mehrjährigen Finanzrahmens bewilligt.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum 2021-2027 181 207 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum 2021–2027 500 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt 1 842 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt 305 000 000 EUR zu…
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027641 705 000 EUR zu jeweiligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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