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Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, mit Zustimmung des Mitgliedstaats, der Unterstützung wünscht, diese in Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Einrichtungen oder anderen Mitgliedstaaten zu organisieren, die zugestimmt haben, als Reformpartner zu agieren.. Der Mitgliedstaat, der Unterstützung wünscht, sollte die Möglichkeit haben, eine Partnerschaft mit einem oder mehreren Mitgliedstaaten einzugehen, die in einem bestimmten oder mehreren Unterstützungsbereichen als Reformpartner agieren und bei der Ausarbeitung von Strategien und Reformfahrplänen, der Gestaltung hochwertiger Unterstützungsmaßnahmen oder der Überwachung der Umsetzung von Strategien und Projekten helfen. Zwar liegt die Verantwortung für die Reformen bei dem Mitgliedstaat, der Unterstützung wünscht, doch die Reformpartner bzw. andere Mitgliedstaaten, oder beide, die Unterstützung leisten, sollten in der Lage sein, zur erfolgreichen Programmdurchführung beizutragen.
Der begünstigte Mitgliedstaat kann in Absprache mit der Kommission eine Partnerschaft mit einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten eingehen, die in…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission im Rahmen des Programms um Unterstützung bei der Durchführung von Reformen im Zusammenhang mit der…
Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur und die Kommission in Bezug auf die Durchsetzung besser zusammenarbeiten, sich abstimmen und Informationen austauschen…
Es ist notwendig, die Art der Maßnahmen festzulegen, die auf Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten als technische Hilfe durchgeführt und aus dem…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten in allen Fragen der Umsetzung der Energieunion unter enger Einbeziehung des Europäischen Parlaments in Fragen im…
Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.