Erwägungsgrund 6 32017R0871
Um eine einheitliche Anwendung der unter die vorliegende Verordnung fallenden Verwendung von Zusatzstoffen zu gewährleisten, werden die betreffenden tschechischen Fleischzubereitungen in einem Leitliniendokument zu den Lebensmittelkategorien gemäß Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe beschrieben.