Erwägungsgrund 4 32018R1049
Aktuelle Informationen deuten darauf hin, dass die RHG für Grünkohle nicht in jedem Fall für Rettichblätter geeignet sind und dass gezielte Rückstandsuntersuchungen an Rettichblättern durchgeführt werden müssen, um die angemessenen RHG zu bestätigen.