Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EU) 2018/62 wurde unter anderem die Ware „Rettichblätter“ in Anhang I Teil B aufgenommen und der Ware „Grünkohle“ in Teil A desselben Anhangs zugeordnet. Demzufolge gelten die RHG für Grünkohle auch für Rettichblätter.
In Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird folgende Fußnote „(3)“ eingefügt und mit dem Eintrag für „Rettichblätter“ verknüpft: „(3) Die RHG…
Demzufolge sollte eine Übergangsfrist eingeräumt werden, bevor die RHG für Grünkohle für die Ware „Rettichblätter“ gelten, damit die erforderlichen Daten…
Aktuelle Informationen deuten darauf hin, dass die RHG für Grünkohle nicht in jedem Fall für Rettichblätter geeignet sind und dass gezielte…
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen sind sämtliche Erzeugnisse, für die es gegenwärtig auf gemeinschaftlicher oder auf einzelstaatlicher…
Im Interesse der Klarheit sollte die Struktur des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dahingehend geändert werden, dass eine Aufspaltung in zwei Teile…
Angesichts der möglichen künftigen Festlegung von RHG für verarbeitete Lebensmittel gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte in Anhang I Teil A…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.