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Mit der Verordnung (EU) 2018/62 der Kommission wurde unter anderem die Ware „Rettichblätter“ in Anhang I Teil B aufgenommen und der Ware „Grünkohle“ in Teil A desselben Anhangs zugeordnet. Demzufolge gelten die RHG für Grünkohle auch für Rettichblätter.
Mit der Verordnung (EU) 2018/62 wurde unter anderem die Ware „Rettichblätter“ in Anhang I Teil B aufgenommen und der Ware „Grünkohle“ in Teil A desselben…
In Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird folgende Fußnote „(3)“ eingefügt und mit dem Eintrag für „Rettichblätter“ verknüpft: „(3) Die RHG…
Demzufolge sollte eine Übergangsfrist eingeräumt werden, bevor die RHG für Grünkohle für die Ware „Rettichblätter“ gelten, damit die erforderlichen Daten…
In Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erhält die Fußnote (3) folgende Fassung: „(3) Die RHG gelten für Rettichblätter ab dem 1. Januar 2025.“
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen sind sämtliche Erzeugnisse, für die es gegenwärtig auf gemeinschaftlicher oder auf einzelstaatlicher…
Im Interesse der Klarheit sollte die Struktur des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dahingehend geändert werden, dass eine Aufspaltung in zwei Teile…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.