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Zur Durchführung der Datenerhebung sollte die Bereitstellung von Finanzmitteln über einen mehrjährigen Zeitraum sowohl durch die Mitgliedstaaten als auch durch die Union vorgeschrieben werden. Zur Förderung des Programms durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte daher eine Finanzhilfe der Union vorgesehen werden.
Es sollten Maßnahmen für die Unterstützung der Erhebung, der Verwaltung und der Verwendung von Fischereidaten nach dem mehrjährigen Unionsprogramm festgelegt…
Der Finanzbeitrag der Union für die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Finanzhilfen wird aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft…
Mit dieser Verordnung sollten die Union und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, die Ziele und Grundsätze der Artikel 2 und 25 der Verordnung (EU)…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik erlassen…
Die Mitgliedstaaten sollten den Teil des operationellen Programms, der sich mit der Datenerhebung beschäftigt, im Einklang mit dem in der Verordnung (EG) Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1754/2006 der Kommission vom 28. November 2006 über die Modalitäten für die Gewährung der Finanzhilfe der Gemeinschaft an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.