Erwägungsgrund 16 32019R1700
Die geltenden Rechtsvorschriften der Union für Sozialstatistiken auf der Grundlage von Einzeldaten wurden erlassen, um einem seinerzeit bestehenden spezifischen Politikbedarf zu begegnen. Allerdings ist der soziale Bereich durch neue und sich rasch verändernde Gegebenheiten geprägt. Neue soziale Umstände und Phänomene erfordern eine Aktualisierung des geltenden Rechtsrahmens auf Unionsebene. Daher sollte mit dieser Verordnung für eine breite statistische Grundlage gesorgt werden, die den aktuellen Bedarf angemessen deckt, ihn widerspiegelt und die Erhebung und Generierung statistischer Daten ermöglicht, die den künftigen Bedürfnissen der politischen Entscheidungsträger, der Nutzer und der breiten Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der statistischen Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene entsprechen. Diese Verordnung sollte insbesondere ein hohes Maß an Flexibilität im Hinblick auf die künftigen Entwicklungen im Bereich der Statistiken über Personen und Haushalte bieten. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass die Datenerhebung unter Nutzung der letzten technologischen Veränderungen durchgeführt wird.