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Die Finanzausstattung der Union für die Durchführung des Programms zur Datenerhebung für die Referenzjahre 2023 und 2026, einschließlich der erforderlichen Mittel für die Verwaltung, Aufrechterhaltung und Entwicklung der Datenbanksysteme, die in der Kommission zur Verarbeitung der von den Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung übermittelten Daten verwendet werden, beläuft sich für den Zeitraum, der von der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates abgedeckt wird, auf 40 000 000 EUR.
Nach Inkrafttreten des mehrjährigen MFRs für die Zeit nach 2020 wird der Betrag für den Zeitraum nach 2020 auf Vorschlag der Kommission durch das Europäische Parlament und den Rat festgelegt werden.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms und für die Deckung der damit verbundenen Risiken beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum…
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programmes beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 20274 208 041 000 EUR zu jeweiligen…
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt 305 000 000 EUR zu…
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt 8 168 000 000 EUR zu jeweiligen…
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms für den Zeitraum 2021 bis 2027 beträgt 24 574 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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