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Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Rechtsrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und Qualitätskriterien der Verordnung einzuhalten. Qualitätsberichte sind für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die Kommunikation darüber von wesentlicher Bedeutung. Der Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS) hat die einheitliche integrierte Metadatenstruktur als Standard des Europäischen Statistischen Systems für die Qualitätsberichterstattung gebilligt, sodass durch einheitliche Standards und harmonisierte Methoden die in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009, insbesondere in Artikel 12 Absatz 3, festgelegten Anforderungen an die statistische Qualität erfüllt werden können. Ressourcen sollten optimal genutzt und der Beantwortungsaufwand sollte so gering wie möglich gehalten werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für Statistiken der Union und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation. Der Ausschuss…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und Qualitätskriterien jener Verordnung einzuhalten.…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.