Erwägungsgrund 31 32018R1139
Angesichts der Risiken, die unbemannte Luftfahrzeuge für die Sicherheit, die Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten, die Gefahrenabwehr oder die Umwelt darstellen können, sollten Anforderungen in Bezug auf die Registrierung von unbemannten Luftfahrzeugen und von Betreibern unbemannter Luftfahrzeuge festgelegt werden. Es ist außerdem erforderlich, digitale, harmonisierte und interoperable nationale Registrierungssysteme einzurichten, in denen Informationen einschließlich der selben grundlegenden Daten über die unbemannten Luftfahrzeuge und die Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge gespeichert werden, die gemäß dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Durchführungsrechtsakte registriert werden. Diese nationalen Registrierungssysteme sollten dem geltenden Unionsrecht und dem geltenden nationalen Recht über den Schutz der Privatsphäre und die Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen, und die in diesen Registrierungssystemen gespeicherten Informationen sollten leicht zugänglich sein.