Erwägungsgrund 11 32015D1835
Aufgrund ihrer Rechtsnatur sollte der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Agentur und Drittländern, Organisationen und Einrichtungen vom Rat einstimmig gebilligt werden.
Aufgrund ihrer Rechtsnatur sollte der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Agentur und Drittländern, Organisationen und Einrichtungen vom Rat einstimmig gebilligt werden.